Unser Auftrag
Der gesellschaftliche Auftrag von Kinderbetreuungseinrichtungen wird im SGB VIII sowie in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen RLP gesetzlich verankert.
Der gesellschaftliche Auftrag von Kinderbetreuungseinrichtungen wird im SGB VIII sowie in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen RLP gesetzlich verankert.